Gesellschaftsform und Satzung

Die Gesellschaftsform „Ge­nossenschaft“ (eG) ist die ideale Gesellschaftsform, um gemeinsam mit vielen Partnern Immobilien zu erwerben. Die Satzung regelt das Verhältnis zwischen Genossenschaft und Mitgliedern und bindet Vorstand und Aufsichtsratdaran, das Kapital der Mitglieder entsprechend dem Zweck der Genossenschaft einzusetzen.  Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Die Genossenschaft steht allen offen – Bewohner*innen des Olympiadorf, Ladeneigentümer*innen und Ladenbetreiber*innen der Ladenstraße sowie Kapitalanleger*innen. Der Vorstand beschließt über die Neuaufnahme von Mitgliedern oder das Zeichnen von neuen Anteilen. Dabei wird geprüft, ob zu große wirtschaftliche Abhängigkeiten von einzelnen Personen bestehen. Bisher war dies noch nicht der Fall.
  • Es gibt keine Nachschusspflicht: Jedes Mitglied haftet bis zur Höhe der Einlage.
    Zur Sicherung der Einlagen sind umfangreiche Kontrollen durch Generalversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat durch Satzung und Genossenschaftsgesetz vorgesehen.
  • Der Erwerb von Immobilienanteilen ist eine sehr sichere Anlageform für Kapital.
    Das eingelegte Kapital wird ausschließlich in Immobilien in den Ladenstraße eingesetzt und ist dadurch gesichert. Das Haupt-Ziel der Genossenschaft ist jedoch eine funktionierende Ladenstraße und nicht eine Maximum an Rendite. Gleichwohl gehen Vorstand und Aufsichtsrat davon aus, dass langfristig Renditen erwirtschaftet werden können.

Die ordnungsgemäße Geschäftsführung wird regelmäßig durch den Genossenschaftsverband Bayern geprüft.