Gesellschaftsform

Zum Zweck des gemeinsamen Immobilienerwerb wurde die Gesellschaftsform “Ge­nossenschaft” (eG) gewählt; in ihr können alle Olympiadorfbewohner  und Förderer Anteile erwerben. Die Einlage des einzelnen ist zu jedem Zeitpunkt gesichert:

  1. In der Gründungsphase (noch keine Eintragung der Genossenschaft) fungiert die Genos­senschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  2. Nach Eintrag haftet das einzelne Mitglied bis zur Höhe seiner Einlage.
    Zur Sicherung sind umfangreiche Kontrollen durch Gesellschafterversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat per Satzung definiert. Der Genossenschaftsverband Bayern prüft die Genossenschaft jährlich.
  3. Der Erwerb von Immobilienanteilen garantiert den Erhalt und die Mehrung des Kapitals. Die Genossenschaft steht den Einwohnern, Ladeneigentümern, La­denbetreibern und Förderern des Olympiadorfes offen.

Weitere Hinweise zur Gesellschaftsform Genossenschaft vom Genossenschaftsverband Bayern.