Beitritt

Wie mache ich mit? – Wie kann ich Mitglied in der Bürgergesellschaft Olywelt werden?
Einfach Beitrittserklärung ausfüllen und per Post oder Fax übermitteln, Summe aus Eintrittsgeld, Pflichtanteil und freiwilligen Anteilen an Olywelt überweisen.

Was kostet die Mitgliedschaft?
1) Eintrittsgeld: Euro 50,-
2) Erwerb eines Pflichtanteils
3) freiwilliger Erwerb weiterer Anteile (wir empfehlen mindestens vier freiwillige Anteile, um unser erste Zielsumme von €400.000,- zu erreichen)

Kann man gemeinsam Anteile zeichnen, z.B. als Ehepaar?
Ja. Es könnten auch noch mehr Personen sein, die entsprechend Geld zusammen legen. Die Gemeinschaft erhält eine Stimme.

“Ich habe kein Geld”
Wir haben einen ungewöhnlich niedrigen Mindestanteil, der auch mit Bekannten geteilt werden kann.

“Ich bin schon älter”
Gerade ältere Personen sind auf naheliegende Einkaufsmöglichkeiten angewiesen, damit die sozialen Kontakte bei einem täglichen Ladenbummel nicht abreißen; Olyweltanteile können vererbt werden.

Kann eine WEG Mitglied werden?
Aus Sicht der Genossenschaft: Ja, denn eine WEG ist eine juristische Person. Sie hätte eine Stimme.
Ob ein Beitritt aus gesetzlicher Sicht für die WEG möglich ist, müsste geprüft werden: die WEG hat per Gesetz definierte, auf das Haus bezogene Aufgaben. Bevor Sie das Ergebnis einer solchen Prüfung abwarten, empfehlen wir Ihnen, selber Mitglied zu werden: Nur so können wir die Testphase (“kommen 400.000€ zusammen?”) bis 31.3.2012 erfolgreich beenden.

Wie kann man aussteigen? / Wie schnell kommt man wieder an sein Geld, wenn man wegzieht oder ein Notfall herrscht?
Den Austritt bitte schriftlich zum Jahresende beim Vorstand bekannt geben. Die Rücküberweisung der Anteile erfolgt dann 36 Monate später (36 Monate Kündigungsfrist).
Es ist aber jederzeit möglich, seine Anteile an ein anderes Mitglied oder noch-nicht-Mitglied zu verkaufen. In diesem Fall erhält man sein Geld natürlich sofort.

Warum beträgt die Kündigungsfrist 36 Monate?
Die Anteile werden in Immobilien angelegt. Wenn ein größerer Investor seine Gelder abruft, kann dies bedeuten, dass wir eine Immobilien verkaufen müssen, um liquide zu sein. Dafür haben wir uns eine Frist von 36 Monaten genommen.
Es wäre denkbar, dass diese Frist verkürzt wird, wenn wir mehrere Läden erworben haben, Rücklagen besitzen und über regelmäßige Geldströme verfügen können.

Kann man die Investition und/oder Überschüsse steuerlich  absetzen?
Diese Frage hat uns besonders gefreut, denn sie geht davon aus, dass wir sicher in dem Zustand landen, Immobilien erworben zu haben und Überschüsse erwirtschaften!
Die steuerliche Absetzbarkeit von allem, was mit der/den Immobilien zu tun hat (Handwerkereinsätze, steuerliche Erleichterungen wg. Denkmalschutz), liegt bei der Bürgersellschaft. Überschüsse, die den Anteilseignern ausbezahlt werden, sind wie andere Kapitalerträge auch zu handhaben.