Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die wir nicht den Seiten Beitritt/Austritt, Ladenkauf und Ladenbesetzung zuordnen konnten. Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, schreiben Sie uns gerne!

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Geht`s jetzt los? Wir haben doch jetzt über € 200.000!
Unsere Bürgergesellschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft benötigt kein Startkapital, wie dies z.B. bei einer GmbH der Fall ist. Wir haben uns aber selber das Ziel gesetzt, so viel Mitglieder zu gewinnen bzw. so viel Geld zu verbuchen, dass wir den ersten Laden gut finanzieren können. Die €200.000 (=Preis eines kleinen Ladens) sind dafür eine gute Ausgangsbasis, aufgrund derer wir uns nun um Eintragung ins Genossenschaftsregister bemühen. Wir bringen uns sozusagen in Startposition: Der Registrierungsprozess wird sich über mehrere Wochen hinziehen – Gelegenheit, den Kapitalstock weiter zu vergrößern. Unsere Wunschmarke liegt bei €400.000. Erst als eG (eingetragene Genossenschaft) “sind wir wer” und können Rechtsgeschäfte sinnvoll abwickeln.

Was passiert, wenn wir nicht genügend Geld sammeln? Welche Folgen hat das für das Olympiadorf?
Wenn wir nicht genügend Geld sammeln, werden wir die Bürgergesellschaft auflösen und die eingezahlten Anteile zurückzahlen. Für das Olympiadorf bedeutet das: mit der Ladenstraße geht es so weiter wie vor vier Jahren: Jeder Eigentümer sucht seinen Mieter, unabhängig davon wie der sonstige Besatz in der Straße ist, vermutlich nach dem Kriterium einer einträglichen Miete. Die Trading-Down-Spirale wird sich langsam wieder in Gang setzen, die Nahversorgung könnte in einigen Jahren zusammenbrechen (Abwanderung unserer Ankermieter Tengelmann und Netto). Das wird für die Einwohner bedeuten: Einkäufe nur in größerer Entfernung mit Auto, Rad und U-Bahn. Für Ältere, Kinder, junge Familien, aber auch Helfer dieser Gruppen wird dies die Versorgungssituation erschweren.

Wie kann ich unterstützen?
Sie unterstützen uns zunächst vor allem durch Ihren Beitritt mit einem Mindesterwerb von fünf Anteilen. Unsere Rechnung ist: 400 Mitglieder à Euro 1000,- ergeben die gewünschten Euro 400.000,- . Sie können also des weiteren unterstützen, indem Sie in Ihrem Umfeld für unsere Bürgergesellschaft und den Erhalt der Nahversorgungszone im Olympiadorf werben. Weitere Information finden Sie unter Arbeitskreise .

Wer sollte Anteilseigner werden?
Die Gesellschaft richtet sich an
- Olympiadörfler
- Ladenmieter und Dienstleister im gesamten Olympiadorf
- Eigentümer von Geschäftseinheiten im Olympiadorf sowie
- Förderer des Olympiadorfs

Welches Risiko habe ich, wenn ich Geld einlege?
Die Haftung ist in einer Genossenschaft auf die Höhe der Einlage begrenzt. Da wir von der Einlage Immobilien erwerben, steht das Risiko in direkter Verbindung zur Preisentwicklung der Immobilie auf dem Münchner Immobilienmarkt. Derzeit wird diese als positiv mit Aufwärtstrend gewertet.
Mitgliedschaft in der Bürgergesellschaft bedeutet also: Erwerb von Immobilienanteilen – ein günstiger Weg, Eigentum zu erwerben und sein Kapital zu sichern, auch das der eigenen Wohnimmobilie!

Welche Sicherheit habe ich für meine Einlage?
Vorausgesetzt,  man vertraut uns Gründern, die wir alle  reale Personen sind, die im Dorf wohnen, dann kann man seine  Einlage in der Gründungsphase als sicher  betrachten. Alle Anteile werden sofort nach Eingang auf ein Konto mit einer  derzeit verfügbarer Verzinsung übertragen und liegen dort so sicher, wie das  Finanzsystem in Deutschland eingeschätzt werden kann. Nur das Eintrittsgeld von €50 wird zur Finanzierung unserer Büroausgaben verwendet. Sollte - was wir nach den ersten Reaktionen und Beitritten erfreulicherweise nicht fürchten müssen - aus irgendeinem Grund das Ziel einen Laden zu kaufen, nicht erreicht werden können, wird der Anteil 1:1 wieder zurückgezahlt. Das einziges Risiko besteht also darin, dass die 50€ des Eintrittsgeldes durch laufende Ausgaben teilweise - oder im ungünstigsten Fall ganz – aufgezehrt sind.
Der erste Laden wird erst gekauft, wenn wir eine eingetragene Genossenschaft  sind. Damit beschränkt sich die Haftung auf den jeweiligen Anteil, der erworben wurde.  Eine Nachschusspflicht besteht nicht.          

Könnten Sie mehr Marketing betreiben, damit vor allem auch ältere Menschen erreicht werden?                     
Unser Budget speist sich aus dem Eintrittsgeld der Mitglieder, d.h. mit anderen Worten: es ist sehr begrenzt. Wir tun unser Möglichstes, sind aber auf jeden Einzelnen im Dorf angewiesen, der das Gespräch mit den Mit-Dörflern sucht (siehe Arbeitskreise).

“Wird schon nicht so schlimm werden mit den Läden”
Die Tendenz zu immer größeren Flächen im Einzelhandel kann uns schneller erreichen, als wir denken (siehe dazu Artikel Süddeutsche vom 03.01.2012, der die Nahvorsorgungssituation im Münchner Norden beschreibt). Wir haben eine Inselsituation und keine Parkplätze. Nur durch gute Organisation und Werbung kann der derzeitige Standard gehalten werden. Die U-Bahnstation Oberwiesenfeld zieht viele potentielle Kunden ab, die auf dem Weg von und zur Arbeit einkaufen.

Was sind die Unterschiede der Genossenschaft gegenüber anderen Gesellschaftsformen?
1) Zweck
Bei der Genossenschaft steht nicht die Rendite im Vordergrund, sondern ein sozialer Zweck. Bei uns ist dies der Erhalt der Ladenstraße für eine breite Alltagsversorgung.
2) Stimmenanteile
Jeder Anteilseigner hat – unabhängig von der Höhe seiner Einlage – eine Stimme in der Generalversammlung.
3) Kontrolle
Der Vorstand ist immer nur zu zweit geschäftlich handlungsfähig. Er wird vom Aufsichtsrat kontrolliert, muss sich mit ihm regelmäßig abstimmen und ihn vor wichtigen Entscheidungen anhören.
Die Genossenschaft als Ganzes wird jährlich durch den Genossenschaftsverband geprüft.